2016 Juni 21 Klarheit für Vereine

Klarheit für Vereine

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Klarheit für Vereine

Groß war die Verunsicherung unter den Vereinen was den Einsatz von Registrierkassen betraf. Nun herrscht Klarheit!

Wir wollen Vereine & Gastronomie stärken!
Wir wollen ein faires Nebeneinander von Vereinen & Gastronomie!

Aus diesem Grund haben wir ein Paket geschnürt, das bürokratische Hürden abbaut, die Gemeinschaft stärkt und das Wirtschaften erleichtert:

  • Ein klares Bekenntnis zum Vereinswesen in Österreich
  • Einfache und verständliche Regeln
  • Erleichterungen und neue Impulse für die Gastronomie

Rechtzeitig vor dem Sommer liefern wir damit zahlreiche Erleichterungen für die Gastronomie und Blaulichtorganisationen, sowie eine unbürokratische Lösung für Vereinsfeste und Vereinsaktivitäten.

Für die Vereine

  • Die Zusammenarbeit von Vereinen und Gastronomen wird erleichtert. Künftig können Gastronomen und Vereine im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes zusammenarbeiten, ohne die steuerlichen Begünstigungen für Vereine zu verlieren!
  • Die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern ist künftig von der Lohnsteuer und von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Ein entsprechendes Merkblatt soll das gewährleisten, und so die Rechtssicherheit erhöhen.
  • Künftig können vereinsfremde Personen mitarbeiten, ohne dass der Verein seine steuerlichen Begünstigungen verliert.
  • Die Dauer eines „Kleinen Vereinsfestes“ wird von maximal 48 auf maximal 72 Stunden ausgeweitet – für alle! Damit werden kleine Vereinsfeste gleichgestellt mit Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z.B. der Feuerwehr.
  • Für „Kleine Vereinskantinen“ gilt keine Registrierkassenpflicht bei Öffnung an maximal 52 Tagen pro Jahr, und einem Umsatz von bis zu 30.000 Euro!
  • Feste von politischen Organisationen werden jenen von gemeinnützigen Vereinen, und können künftig an bis zu 72 Stunden im Jahr begünstigt durchgeführt werden. Umsätze sind bei politischen Parteien bis 15.000 Euro begünstigt, und die Gewinne müssen für gemeinnützige Zwecke bzw. parteipolitische Zwecke verwendet werden.
  • In den Vereinsrichtlinien wird klargestellt, dass Jugendarbeit und Teambuilding-Maßnahmen nicht schädlich sind für die Zwecke der Gemeinnützigkeit.

Für die Wirte

  • Die Frist bis zur Ausstattungspflicht der Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung wird verlängert, und gilt erst ab 01.04.2017 (anstatt 01.01.2017).
  • Die „Kalte-Hände-Regelung“ wird ausgeweitet: Umsätze im Freien werden vom Hauptumsatz losgelöst, und sind bis zu 30.000 Euro pro Jahr von der Registrierkassenpflicht befreit. Darunter fällt künftig beispielsweise auch der Almausschank.
  • Die Mitarbeit von nahen Angehörigen wird erleichtert, indem für kurzfristig, unentgeltlich mitarbeitende Familienangehörige künftig keine Sozialversicherung mehr bezahlt werden muss.
  • Ab 2017 soll jede Aushilfskraft, die bereits einer Beschäftigung nachgeht und damit vollversichert ist, bis zu 18 Tage pro Kalenderjahr endbesteuert aushelfen können. Steuern und Abgaben werden auf rund 30% gekürzt und pauschaliert, damit fallen Nachzahlungen an die Sozialversicherung im Folgejahr weg. Dienstgeber können so in Spitzenauslastungszeiten leichter auf Aushilfskräfte zurückgreifen.
  • Im Rahmen der Sperrstundenregelung soll klargestellt werden, dass eine Sperrstundenvorverlegung durch die Behörde nur aufgrund objektivierter Gründe erfolgen darf. Zusätzlich soll möglichst rasch eine Regelung für eine Raucherzone vor dem Lokal gefunden werden, um rechtzeitig vor Inkrafttreten des Rauchverbots Rechtssicherheit zu bieten.

Für die Blaulichtorganisationen

  • Zukünftig können die Freiwilligen Feuerwehren ihre Feste flexibel mit einer Gesamtdauer von 72 Stunden steuerlich begünstigt veranstalten. Das bedeutet etwa für den Feuerwehrheurigen, dass dieser beispielsweise zukünftig auch an 12 Tagen im Jahr, zu je 6 Stunden, stattfinden kann.

Quelle: www.oevp.at

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